Die Entscheidung zwischen einer Beiladung (LCL) und einem eigenen Container (FCL) für den Umzug auf die Kanarischen Inseln hängt primär vom Volumen und Zeitplan ab. Beide Wege erfordern jedoch exakt dieselbe akribische Zollvorbereitung.
Beiladung (LCL – Less than Container Load)
Bei einer Beiladung teilst du dir einen Überseecontainer mit anderen Kunden. Du zahlst nur für den exakt beanspruchten Platz, abgerechnet nach Kubikmetern.
Vorteile: Maximale Kosteneffizienz bei kleinen Mengen. Wer nur ausgewählte Kartons, Kleidung oder wenige Einzelmöbel verschifft, fährt hiermit deutlich günstiger.
Nachteile: Längere Transportzeit, da der Container erst im Lager konsolidiert (gesammelt und gefüllt) werden muss, bevor er auf das Schiff geht.
Eigener Container (FCL – Full Container Load)
Hier mietest du einen kompletten 20-Fuß- oder 40-Fuß-Container exklusiv für dein eigenes Umzugsgut.
Vorteile: Schnellere Abwicklung, da der Container nach der Beladung bei dir direkt zum Hafen geht.
Eignung: Ideal für komplette Übersiedlungen ab etwa 10–15 Kubikmetern.
Fahrzeuge: Autos oder Motorräder reisen meist in FCL-Containern. Wichtig: Auch in einem exklusiven Container profitiert das Fahrzeug nicht automatisch von der Steuerbefreiung des Hausrats. Es gelten stets separate Zollverfahren und Steuern.
Volumen- und Kostenvergleich
Beiladung: Bis ca. 10–15 Kubikmeter (Kartons, Einzelmöbel). Abrechnung pro Kubikmeter. Längere Laufzeit durch Warten auf Konsolidierung.
Eigener Container: Ab ca. 10–15 Kubikmetern (komplette Haushalte, Fahrzeuge). Pauschalpreis für den gesamten Container. Kürzere Laufzeit durch direkte Verschiffung nach Beladung.
Zollbestimmungen: Der Transportweg ändert nichts an den Regeln
Egal, ob du zwei Kubikmeter als Beiladung oder einen 40-Fuß-Container verschiffst: Der Zoll auf den Kanaren macht keine Unterschiede. Jede Sendung benötigt eine Einfuhrzollerklärung.
Das Inventario: Die Packliste muss auf Spanisch vorliegen, tabellarisch strukturiert sein und zwingend die Erklärung enthalten, dass sich die Güter seit mindestens sechs Monaten in deinem Besitz befinden. Vage Begriffe wie „Diverses“ werden vom Zoll nicht akzeptiert.
Steuerfreiheit: Die Befreiung von der kanarischen Einfuhrsteuer (IGIC) hängt ausschließlich von deiner individuellen Situation und der Erfüllung der Fristen ab, nicht von der gewählten Containerart.
Ob Beiladung oder eigener Container: Wir bei Phoenix Trans Internacional beraten dich transparent, damit du für dich die beste Option wählst. Dazu stellen wir sicher, dass deine Zollpapiere – ob für eine einzelne Palette oder einen vollen Container – wasserdicht sind.



